Bewertung von gleich­geschlecht­licher Sexualität in der römischen Antike

Die Haltung der römischen Gesellschaft zu Homosexualität wandelte sich im Laufe der Zeit. Im Vergleich zum antiken Griechenland nahmen bildliche Darstellungen von gleichgeschlechtlichen Handlungen auf Vasen und Wandtellern ab. Es sind jedoch zahlreiche literarische Werke, Gedichte, Graffiti und Bemerkungen zu den sexuellen Vorlieben einzelner Kaiser zu Männern erhalten geblieben.

Gleichgeschlechtliche Sexualität war in der römischen Antike strikt unterteilt in entweder aktiv, dominant und männlich oder passiv, unterwürfig und weiblich. Zur weiblichen gleichgeschlechtlichen Sexualität ist dabei deutlich weniger überliefert, obwohl es sie zweifellos gab. Im Folgenden richtet sich der Blick insofern auf männliche gleichgeschlechtliche Sexualität.

Eine der bekanntesten homosexuellen Liebesgeschichten aus der römischen Antike fand zwischen Kaiser Hadrian (76-138 u.Z.) und Antinos statt. Dem verheirateten Kaiser Hadrian wurden bereits zahlreiche Beziehungen zu jungen Männern nachgesagt, als er den ca. vierzehnjährigen Antinos kennen lernte. Fortan begleitete Antinos den Kaiser bei seinen Reisen. Bei einer dieser Reisen im Jahr 130 u.Z. fiel Antinos über Bord und ertrank im Nil. Hadrian gründete an der Unglücksstelle ihm zu Ehren die Stadt Antinopolis. Der Kaiser schuf zudem für seinen Geliebten einen eigenen religiösen Kult und ließ Tempel für ihn bauen.

In der Frühphase der römischen Geschichte (7.-4. Jahrhundert v.u.Z.) war Sex unter Männern verpönt. Insbesondere die griechische Knabenliebe wurde abgelehnt, da sie als im Widerspruch mit römischen Werten betrachtet wurde. Etwa ab dem 3. Jahrhundert v.u.Z. wurden gleichgeschlechtliche Sexualkontakte dann geduldet, wenn es sich um Beziehungen zwischen erwachsenen römischen Bürgern und versklavten Menschen handelte. (Warum wir von versklavten Menschen sprechen und nicht von „Sklaven“ kannst du im Glossar nachlesen).

Hier liegt die wesentliche Unterscheidung zur klassisch-griechischen Knabenliebe. Die gesellschaftlich tolerierte Form der römischen „Knabenliebe“ (ebenfalls als Päderastie bezeichnet) war ausschließlich auf den sexuellen Kontakt mit Knaben beschränkt, die versklavt waren. Darüber hinaus gilt, dass die römische Päderastie oftmals eng mit Prostitution verbunden war. Diese Praxis wurde bis in die späte Kaiserzeit geduldet.

Scharf abgelehnt wurde hingegen immer passives Sexualverhalten römischer Bürger. Es wurde als „unmännlich“ eingestuft. Ebenso abgelehnt wurden sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen römischen Bürgern und deren Söhnen. Außerdem war es gesellschaftlich nicht gern gesehen, wenn freie Römer sexuelle Handlungen mit jugendlichen Knaben fortsetzten, wenn diese erwachsen waren. Andererseits zeigt das Beispiel des Kaisers Hadrian, wie groß der Handlungsspielraum im Einzelfall war. Strafrechtliche Bestimmungen für homosexuelle Handlungen sind erst für das zweite Jahrhundert v.u.Z. nachweisbar. Die Lex Scantinia von 149 v.u.Z. verbot sowohl päderastische Beziehungen zu freigeborenen Knaben als auch passives Sexualverhalten freier Römer.

In der römischen Armee wurden gleichgeschlechtliche Handlungen zur Zeit der Republik durch eine Prügelstrafe geahndet. Mit der Ausbreitung des Christentums im Römischen Reich im späten 3. Jahrhundert wurde gleichgeschlechtliche Sexualität zunehmend tabuisiert und unabhängig vom gesellschaftlichen Status (freie Bürger/Versklavte) für alle verboten. Ab dem Jahr 390 u.Z. konnten Verstöße mit der Todesstrafe geahndet werden. Gleichzeitig dürfte es bei Größe des Römischen Reiches und der Vielzahl ihm zugeordneter kultureller Gruppen und religiösen Kulten immer gleichgeschlechtliche Sexualität gegeben haben, die in ihrem Umfeld nicht beachtet oder anders eingeordnet wurde.

Illustrationen: Darcy Quinn